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Stand: 01.05.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Self-Storage Lagerräumen.

1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses, Mietzweck

1.1. Das Angebot auf Abschluss des Mietvertrages wird dem Vermieter übermittelt. Es wird vom Vermieter nicht gegengezeichnet. Der Mietvertrag kommt durch die anschließende Übermittlung der Buchungsbestätigung einschließlich des Mietvertrages per E-Mail durch den Vermieter zu Stande. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht steht dem Mieter nur dann zu, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

1.2. Der Mieter wird für die Dauer des Mietverhältnisses das Mietobjekt ausschließlich zur Lagerung und Aufbewahrung von Gegenständen verwenden. Die – auch vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen bzw. als Wohn- oder Arbeitsbereich ist untersagt. Jede Änderung des Mietzwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Änderung des Nutzungszwecks ohne vorherige Zustimmung des Vermieters berechtigt zur fristlosen Kündigung (vgl. Ziffer 8.2).

1.3. Der Mieter hat dem Vermieter jeglichen auch mittelbaren Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entsteht, dass der Mieter den Mietzweck ohne die Erlaubnis des Vermieters ändert oder erweitert.


2. Übernahme und Rückgabe des Mietobjekts

2.1. Der Mieter hat das Mietobjekt bei Übernahme zu überprüfen und festgestellte Schäden oder Verunreinigungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine Mitteilung, darf der Vermieter davon ausgehen, dass das Mietobjekt bei Übernahme frei von erkennbaren Schäden und Verunreinigungen war.

2.2. Bei Beendigung des Vertrages – gleich aus welchem Grund – ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt gereinigt und ordnungsgemäß geräumt, d.h. im gleichen Zustand zu übergeben, wie er es bei Vertragsbeginn übernommen hat. Der Mieter hat insbesondere alle eingebrachten Sachen zu entfernen und sowie Instandhaltungs- oder -setzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume, die aus dem Risikobereich des Mieters stammen, handelt. Normale Abnutzungserscheinungen sowie Schäden, für die der Mieter nicht haftet, sind vom Mieter nicht zu beheben/zu beseitigen.

2.3. Kommt der Mieter seiner vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, ist der Vermieter berechtigt:

2.3.1. sofern der Mieter das Mietobjekt nicht gereinigt hat, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters zu reinigen und dem Mieter die Kosten in Rechnung zu stellen bzw. vom Mieter Schadensersatz zu verlangen.

2.3.2. sofern der Mieter Gegenstände im Mietobjekt zurücklässt, diese nach erfolgloser Fristsetzung von zwei Wochen zur Entfernung der Gegenstände auf Kosten des Mieters an einen vom Vermieter bestimmten Ort zur Verwahrung zu transportieren. Der Vermieter kann für die Verbringung und Verwahrung ein angemessenes ortsübliches Entgelt verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren letztmaligen Frist von zwei Wochen, ist der Vermieter berechtigt, die hinterlassenen Gegenstände nach den Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 1235 ff. BGB) zu verwerten oder, sofern wirtschaftlich nicht tragbar, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

2.3.3. sofern eine Rückgabe des Mietobjekts unterbleibt, vom Mieter eine Entschädigungszahlung in Höhe der vereinbarten Miete zu verlangen.


3. Betreten des Mietobjekts

3.1. Zum Betreten des Mietobjekts ist ausschließlich der Mieter oder eine von ihm schriftlich hierzu bevollmächtigte oder ihn begleitende Person berechtigt. Die Bevollmächtigung ist dem Vermieter vorab in Textform (E-Mail, Brief) zu übermitteln. Der Mieter kann eine derartige Bevollmächtigung gegenüber dem Vermieter jederzeit in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widerrufen.

3.2. Sofern das Betreten des Mietobjekts aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt nicht möglich ist, ist eine Haftung des Vermieters hierfür ausgeschlossen. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht, wenn der Zutritt zum Grundstück oder zum Mietobjekt, etwa wegen eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht möglich ist, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Der Mieter ist nicht berechtigt aus der vorübergehenden Unterbrechung der Versorgung des Abteils oder des Geländes mit Wasser, Strom, etc. Schadenersatz- oder Mietzinsminderungsansprüche gegen den Vermieter geltend zu machen.

3.3. Für das Betreten des Grundstücks und des Mietobjekts gilt die Hausordnung des Vermieters in ihrer aktuellen Version. Die jeweils aktuelle Version der Hausordnung ist im Eingangsbereich des Lagers ausgehängt und kann beim Vermieter jederzeit angefordert werden.

3.4. Der Vermieter oder ein durch ihn Beauftragter ist in angemessenen Zeitabständen berechtigt, das Mietobjekt nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist zu betreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn behördliche Inspektionen vorgeschrieben werden oder Instandhaltungsarbeiten und/oder andere Arbeiten notwendig sind, die die Sicherheit bzw. die Funktionsfähigkeit des Mietobjekts sicherstellen sollen und/oder ein Zu-/Umbau des Mietobjekts vorgenommen werden soll. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Notwendigkeit der vorherigen Ankündigung.

3.5. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Öffnung des Mietobjekts nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt ohne vorherige Verständigung des Mieters zu öffnen und zu betreten.


4. Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter

4.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter entstehen können. Insbesondere ist es ihm untersagt, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, wassergefährdende oder übelriechende Stoffe zu lagern. Das Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, die verderben, verfaulen, Ungeziefer anlocken können, sowie darüber hinaus für lebende Tiere und Pflanzen. Die Einlagerung von Batterien – insbesondere solcher des Typs Lithium-Ionen – ist ausdrücklich untersagt.

4.2. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt in der Weise zu nutzen, dass Dritte hierdurch gestört, geschädigt oder beeinträchtigt werden. Der Mieter darf keine Tätigkeiten ausführen, die gegen Versicherungsbedingungen der vom Mieter und vom Vermieter abgeschlossenen (Gebäude-)Versicherungen verstoßen oder die eine behördliche Genehmigung (z. B. für gewerbliche Tätigkeiten) erfordern, welche jedoch nicht vorliegt. Ohne die Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine bauliche Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Um- und Einbauten, Installationen, das Anbringen von Werbung, die Anbringung von Befestigungen an Wand, Decke und Boden sowie das Anzapfen oder Verlegen von Stromleitungen.

4.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten oder den Gebrauch Dritten zu überlassen.

4.4. Der Mieter sichert zu, dass die im Mietobjekt gelagerten Güter entweder in seinem Eigentum stehen oder dass ihm von den Eigentümern dieser Güter die Verfügungsbefugnis sowie die Erlaubnis zur Lagerung im Mietobjekt erteilt wurde.

4.5. Das Mietobjekt wird unverschlossen vermietet. Der Mieter ist berechtigt und verpflichtet, das Mietobjekt mit einem eigenen Zylinder an der dafür vorhandenen Schließvorrichtung ordnungsgemäß zu sichern und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein vom Mieter unverschlossen zurückgelassenes Abteil zu sichern.

4.6. Soweit der Mieter Dritten die zum Betreten des Mietobjekts erforderlichen Schlüssel, Codekarten etc. überlässt, geschieht dies auf Risiko des Mieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Zugangsberechtigung des Dritten zu prüfen.

4.7. Dem Mieter ist es nicht gestattet, außerhalb des Mietobjekts Gegenstände beispielsweise in Korridoren und Gängen – auch nicht vorübergehend – abzustellen. Fluchtwege sind stets freizuhalten.

4.8. Dem Mieter ist das Rauchen auf dem gesamten Grundstück, insbesondere dem Mietobjekt, untersagt.

4.9. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich von Mängeln am Mietobjekt zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Mieter einen Schaden in der Gesamtanlage verursacht hat; in diesem Fall muss der Mieter die Mitarbeiter des Vermieters oder den Sicherheitsdienst umgehend informieren.


5. Alternatives Mietobjekt

5.1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel erforderliche Reparaturen, Umbauten sowie behördliche Anweisungen aus Sicherheitsgründen) ist der Vermieter berechtigt, den Mieter aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen das Mietobjekt zu räumen und die dort lagernden Gegenstände in ein alternatives Mietobjekt vergleichbarer Größe zu verbringen.

5.2. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht innerhalb der vorgenannten Frist nach, ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen und die Gegenstände in das alternative Mietobjekt gemäß Ziffer 5.1 dieser AGB zu verlagern. Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter zudem ohne vorherige Aufforderung des Mieters zu dieser Maßnahme berechtigt.

5.3. Bei Verlagerung gemäß Ziffer 5 dieser AGB bleibt der bestehende Mietvertrag unverändert bestehen; die Verlagerung hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Mietvertrages. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Rückkehr in das ursprüngliche Mietobjekt besteht nicht.


6. Mietzahlung, Staffelmiete

6.1. Die Höhe der zu entrichtenden Miete und die Abrechnungsperiode sind in dem Angebot auf Abschluss eines Mietverhältnisses geregelt, dort unter „3. Mietzahlung".

6.2. Sollten sich bei einer nachträglichen Vermessung der Freiflächen Abweichungen von den vereinbarten Mietflächen ergeben, so sind Flächenabweichungen von +/- 10 % unbeachtlich, bei einer größeren Abweichung wird die Miete anhand der tatsächlichen Fläche neu berechnet. Die Flächenberechnung erfolgt aufgrund der Innenmaße der abgegrenzten Fläche/n.

6.3. Sofern der Mieter zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt ist, optiert der Vermieter zur Umsatzsteuer. In diesem Fall verstehen sich die angegebenen Gesamtpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vermieter wird dem Mieter in diesem Fall auf Anforderung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erteilen.

6.4. Die dort vereinbarte monatliche Miete für das Mietobjekt erhöht sich automatisch mit Beginn eines jeden neuen Mietjahres, erstmals ein Jahr nach Mietbeginn, um 3,5 %, gegenüber der im jeweils vorangegangenen Jahr geltenden Miete (Staffelmiete).

6.5. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegenüber Forderungen der Vermieterin ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Vermieterin nicht bestritten.

6.6. Derzeit stehen als Zahlungsarten Kreditkarte, SEPA sowie PayPal zur Verfügung; für keine dieser Zahlungsarten erhebt der Vermieter Gebühren. Ein Anspruch des Mieters auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht. Der Vermieter behält sich vor, das Angebot an Zahlungsarten jederzeit zu ändern. Wird eine vom Mieter ausgewählte Zahlungsart nicht mehr angeboten, informiert der Vermieter den Mieter hierüber schriftlich (per E-Mail oder Brief); sofern der Kunde keine andere Zahlungsart wünscht, erfolgt die Abwicklung dann auf Rechnung.


7. Mietsicherheit

7.1. Der Mieter leistet eine Mietsicherheit in Höhe des im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages aufgeführten Betrages. Die Mietsicherheit wird mit Aufforderung des Vermieters zur Zahlung fällig und ist auf das in dem Angebot auf Abschluss eines Mietverhältnisses angegebene Konto zu zahlen.

7.2. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsicherheit um jenen Betrag zu reduzieren, der notwendig ist, um das Mietobjekt zu reinigen, wenn der Mieter seiner Verpflichtung aus Ziffer 2.3.1 dieser AGB nicht nachkommt, um etwaige Schäden zu beseitigen sowie zurückgelassene Gegenstände unter Beachtung von Ziffer 2.3.2. dieser AGB zu entsorgen.

7.3. Sollte die Mietsicherheit während der Dauer des Mietverhältnisses vom Vermieter in Anspruch genommen werden, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich wieder aufzufüllen.

7.4. Die Mietsicherheit ist dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts innerhalb von dreißig Tagen zurückzugewähren, gegebenenfalls reduziert nach Maßgabe von Ziffer 7.2. dieser AGB.


8. Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses

8.1. Die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses ist in dem Angebot auf Abschluss eines Mietverhältnisses geregelt, dort unter „2. Mietdauer & Kündigung".

8.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig nutzt, insbesondere gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 1.2. und Ziffer 4.1, 4.2 und 4.3 dieser AGB verstößt oder der Mieter mit der Zahlung der Miete mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsmieten erreicht.

8.3. Die Kündigung muss in Textform (E-Mail, Brief) erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Verstößen gegen Ziffer 4.1, 4.2 und 4.3 dieser AGB setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter in Textform (E-Mail, Brief) eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtung bzw. Beendigung des vertragswidrigen Zustandes gesetzt hat.

8.4. Setzt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch des Mietobjekts fort, so gilt das Mietverhältnis entgegen § 545 BGB nicht als auf unbestimmte Zeit verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.


9. Beschränkung der Schadensersatzhaftung des Vermieters

9.1. Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Vermieter keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der eingelagerten Gegenstände. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seinen gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruht oder sofern eine sonstige Ausnahme gemäß Ziffer 9 dieser AGB einschlägig ist.

9.2. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


10. Mitteilungspflichten des Mieters

10.1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jede Änderung seiner Kontaktdaten, insbesondere seiner Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

10.2. Wechselt der Mieter die zur Zahlungsabwicklung genutzte Bankverbindung, so hat er dies dem Vermieter spätestens eine Woche vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.


11. Allgemeine Vertragsbestimmungen

11.1. Alle schriftlichen Mitteilungen oder Erklärungen des Vermieters oder des Mieters haben an die im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages angeführten Adressen (E-Mail bzw. Anschrift) bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter vom jeweils anderen Vertragspartner zuletzt bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Änderungen ihrer Adressen unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen. Unterlässt es eine Vertragspartei, eine Adressänderung bekannt zu geben, so gelten schriftliche Mitteilungen der anderen Vertragspartei, die an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet sind, als ordnungsgemäß zugegangen, auch wenn die betreffende Adresse nicht mehr aktuell ist.

11.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters erfolgt zur Durchführung des Mietvertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Datenschutzinformationen sind diesem Vertrag beigefügt und können jederzeit unter mein.lager247.de abgerufen werden.

11.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, geänderter Rechtsprechung oder veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Änderungen werden diesen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform – per E-Mail oder Brief – mitgeteilt. Widerspricht der Mieter den geänderten AGB nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung in Textform (per E-Mail oder Brief), gelten die Änderungen als angenommen.

11.4. Es gelten ausschließlich die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages festgelegten Bestimmungen. Weitere Zusatzvereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.5. Sofern der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters. Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

11.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Vielmehr soll an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame treten, die dem ursprünglichen Parteiwillen in wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn eine regelungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.


Kontakt bei Fragen zu den AGB

HARTMANN INTERNATIONAL Self Storage GmbH & Co. KG

Pamplonastraße 9

D-33106 Paderborn

E-Mail: info@lager247.de

Telefon: +49 (0) 5251 / 18 449 18